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   BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59   

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BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59 (https://dejure.org/1959,506)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1959 - III ZR 122/59 (https://dejure.org/1959,506)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1959 - III ZR 122/59 (https://dejure.org/1959,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 244
  • NJW 1960, 530
  • MDR 1960, 290
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56

    Berechnung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Die Vorschrift in § 10 Abs. 2 BaulBeschG steht der Berücksichtigung einer Minderung der Kaufkraft des Geldes zwischen dem Zeitpunkt der Festsetzung einer zu niedrigen Enteignungsentschädigung durch die Enteignungsbehörde und dem Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung vor der Baulandkammer nicht entgegen (Ergänzung zu BGHZ 25, 225).

    Diese Ansicht entspricht der Auffassung, die der erkennende Senat seit seinem Urteil BGHZ 25, 225 ständig vertreten hat (BGHZ 26, 373; 29, 217; 30, 281).

  • BGH, 25.09.1958 - III ZR 82/57

    Enteignungsentschädigung und Grundstücksqualität

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Wie Wertsteigerungen, die im Hinblick auf ein bevorstehendes Enteignungsverfahren entstanden sind, bei Festsetzung der Entschädigung nach allgemeinem Enteignungsrecht unberücksichtigt bleiben müssen (vgl. dazu Eger, Preuß. Enteignungsgesetz 3. Aufl. Anm. 81 b zu § 10 und Dittus-Zinkahn a.a.O. S. 182), so auch Wertminderungen, die sich erst aus der künftigen Zweckbestimmung eines Grundstückes ergeben, mit dessen Enteignung angesichts seiner neuen Zweckbestimmung nach dem Bebauungsplan gerechnet werden muß (BGHZ 28, 160, 163).

    Mit der Ausweisung der künftigen Zweckbestimmung des Grundstückes im Bebauungsplan, die, falls es nicht zu einer freiwilligen Abtretung kam, die spätere Enteignung zwangsläufig zur Folge haben mußte, begann die als Einheit aufzulassende Enteignungsmaßnahme (vgl. BGHZ 28, 160).

  • BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57

    Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Diese Ansicht entspricht der Auffassung, die der erkennende Senat seit seinem Urteil BGHZ 25, 225 ständig vertreten hat (BGHZ 26, 373; 29, 217; 30, 281).
  • BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58

    Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Diese Ansicht entspricht der Auffassung, die der erkennende Senat seit seinem Urteil BGHZ 25, 225 ständig vertreten hat (BGHZ 26, 373; 29, 217; 30, 281).
  • BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56

    Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Diese Ansicht entspricht der Auffassung, die der erkennende Senat seit seinem Urteil BGHZ 25, 225 ständig vertreten hat (BGHZ 26, 373; 29, 217; 30, 281).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59

    Baulandsache. Verzinsung der Entschädigung

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Im übrigen sei wegen der Verzinsung nach § 9 Abs. 4 BaulBeschG auf das zum Abdruck in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bestimmte Urteil III ZR 146/59 vom heutigen Tage verwiesen.
  • BGH, 19.12.1957 - III ZR 134/57

    Enteignungsentschädigung für Bürger der USA

    Auszug aus BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
    Eine Vorlegung kommt mithin nur dann in Betracht, wenn die Rechtsfrage, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgeht, sich bei der Auslegung von Bestimmungen des Baulandbeschaffungsgesetzes selbst ergibt (BGHZ 26, 200).
  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 16/72

    Bewertung einer faktischen Bausperre als enteignungsgleichen Eingriff in das

    Diese nach damaligem Recht verbindliche Bauleitplanung schließt es aus, die Qualität der Grundstücke ausschließlich nach der bis zum Beginn der Baubeschränkung tatsächlich verwirklichten Nutzung zu bestimmen (vgl. BGHZ 31, 244, 248 f).

    Die Verhängung der Baubeschränkung als Vorwirkung des endgültigen Eigentumsentzuges hat eine Veräußerung des Geländes zu baulicher Nutzung praktisch unmöglich gemacht und dem Eigentum diesen Inhalt entzogen (vgl. BGHZ 31, 244, 249/250).

  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 53/63

    Abgeltung nach dem Bundesleistungsgesetz

    In diesem Falle kann dem Enteigneten die "angemessene" Entschädigung nur dadurch gesichert werden, daß grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung als der dem Zeitpunkt der Zählung möglichst nahekommende und deshalb für die Wertermittlung maßgebliche Zeitpunkt anerkannt wird (vgl. BGHZ 25, 225, 231; 26, 373, 374; 29, 217, 219 ff; 30, 281, 283; 31, 244, 252).

    In diesem Fall hat der erkennende Senat abweichend vom Wortlaut der Bestimmung die Minderung der Kaufkraft berücksichtigt, die zwischen der - zu niedrigen - Festsetzung der Enteignungsentschädigung und der letzten Tatsachenverhandlung eingetreten war (BGHZ 31, 244, 252/53).

  • BGH, 13.12.1962 - III ZR 164/61
    In diesem Palle wäre die erst infolge der Ausweisung der Grundstücke im Flächennutzungs plan 1949 als Kleingartengelände eingetretene Minderung des Verkehrswertes bei Festsetzung der Enteignungsentschädigung außer Betracht zu lassen und der Wert zugrunde zu legen, den die Grundstücke zuvor hatten (BGHZ 31, 244, 251).

    In diesem Falle hätte aber die Erklärung des Geländes zum Sportplatz die im Jahre 1957 vollzogene Enteignung bereits eingeleitet» Fit dem Mogistratsbeschluß von 1956 hätten die als Einheit aufzufassenden Enteigr.ungsmaßnahmen bereits begonnen (BGHZ 31, 244, 251).,.

  • BGH, 08.04.1965 - III ZR 60/64

    Voraussetzungen für die gesonderte Entschädigung der Nebenberechtigten nach § 97

    Hiergegen wendet sich die Revision Berlins mit folgender Begründung: Die Rechtsprechung des erkennenden Senats, auf die das Kammergericht sich zur Begründung seiner Berechnungsweise berufe (BGHZ 25, 225 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; 26, 373 [BGH 24.02.1958 - III ZR 181/56]; 29, 217 [BGH 22.01.1959 - III ZR 186/57]; 30, 281 [BGH 15.04.1959 - V ZR 3/58]; 31, 244), [BGH 30.11.1959 - III ZR 122/59]betreffe frühere Enteignungsgesetze, könne aber unter der Geltung der ausdrücklich anders lautenden Bestimmung des § 95 Abs. 1 Satz 2 BBauG - nämlich, daß der Zeitpunkt maßgebend sein solle, in dem die Enteignungsbehörde über den Enteignungsantrag entscheidet - nicht mehr angewendet werden.
  • BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64

    Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag

    Das folgt aus der "Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung" (BGHZ 31, 244, 252) [BGH 30.11.1959 - III ZR 122/59] , die verfassungsgemäß das gestörte Gleichgewicht in der Vermögenslage des Betroffenen wiederherstellen soll.
  • BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61

    Zeitpunkt und Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück

    In diesem Falle ist die durch den vorbereitenden Baugebietsplan eingetretene Qualitätsminderung und die sich daraus ergebende Minderung des Verkehrswertes außer Betracht zu lassen und der Wert zugrunde zu legen, den das Grundstück zuvor hatte (BGHZ 31, 244, 251).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 130/59

    Baulandsache. Vorlegung

    Führt das weitere Verfahren zu dem Ergebnis, daß die Entschädigung von der Enteignungsbehörde unrichtig festgesetzt worden ist, und daß der Grundstücksmarkt in W. - soweit er hier in Betracht kommt - seit der Enteignung eine steigende Preistendenz aufweist, so wird das Landgericht die zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen des Senats vom heutigen Tage - III ZR 122/59 und 146/59 - zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59

    Baulandsache. Verzinsung der Entschädigung

    Wie der Senat in seinem ebenfalls am 30. November 1959 III ZR 122/59 ergangenen und zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil dargelegt hat, entspricht eine solche Handhabung einem allgemeinen Grundsatz des Enteignungsrechts und steht im Einklang mit einer auf die Zielsetzung des Gesetzgebers und auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz abstellenden Auslegung des § 10 Abs. 2 BaulBeschG als eine auf den Regelfall der richtigen behördlichen Wertfestsetzung zugeschnittene Bestimmung.
  • BGH, 15.12.1966 - III ZR 226/65

    Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen Versäumung der

    Das folgt aus der "Ausgleichsfunktion der Enteignungsentschädigung" (BGHZ 31, 244, 252) [BGH 30.11.1959 - III ZR 122/59] , die verfassungsgemäß das gestörte Gleichgewicht der Vermögenslage des Betroffenen wieder herstellen soll.
  • LG Köln, 23.12.1987 - 11 T 226/87

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung nach § 7 Nr. 6 PrGKG

    § 19 KostO ermittelten Wert der späteren öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen hier aus dem Jahre 1983 heranzuziehen, weil diese zwischenzeitlich eine andere und wertmäßige infolge der öffentlichen Widmung niedrigere Bodenqualität erlangt hatten (vgl. u. a. BGH NJW 1960, 530 ; Büchs, Grunderwerb und Entschädigung beim Straßenbau, 2. Aufl., 528; Nr. 6.3.3.1 WertR 76).
  • BGH, 18.05.1967 - III ZR 219/65

    Enteignung eines Grundstücks - Anspruch auf Schadensersatz - Erhöhung einer

  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 147/63

    Anwendung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Hinblick auf die Entschädigung für vor

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